Antrag: | Aktuelle Satzung GRÜNE JUGEND Sachsen-Anhalt |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 23.10.2021) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 20.10.2021, 23:11 |
S9 zu Satzung: Aktuelle Satzung GRÜNE JUGEND Sachsen-Anhalt
Antragstext
Von Zeile 168 bis 177:
§ 9 Allgemeine Bestimmungen & Wahlen
(1) Personenwahlen sind geheim durchzuführen. Gewählt ist der/die, der/die im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Wird diese im ersten Wahlgang nicht erreicht, so reicht in dem darauffolgenden Wahlgang die einfache Mehrheit. Bei Delegiertenwahlen für z.B. LDR, LPT und BuFiAu ist bereits im ersten Wahlgang eine einfache Mehrheit ausreichend. Unterlegene Mitbewerber*innen mit mindestens einer gültigen Stimme sind als Ersatzdelegierte gewählt.Gewählt ist die Person, die im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Wird diese im ersten Wahlgang nicht erreicht, so reicht in dem darauffolgenden Wahlgang die einfache Mehrheit.
(2) Delegierte für Gremien der GRÜNEN JUGEND, Delegierte für Gremien der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Delegierte für den Ring Politischer Jugend sowie Delegierte für Arbeitsgruppen oder Beiräte anderer Institutionen können gebündelt abgestimmt werden. Unterlegene Mitbewerber*innen mit mindestens einer gültigen Stimme sind als Ersatzdelegierte gewählt. Als alternative Option sind für diese Wahlen Präferenzwahlverfahren möglich.
(2)(3) Abstimmungen erfolgen per Handzeichen. Auf Antrag eines Mitgliedes erfolgt geheime Abstimmung. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen
Von Zeile 179 bis 183:
(3)(4) Die Satzung kann von der LMVLandesmitgliederversammlung mit einer zweidrittel Mehrheit beschlossen, geändertZweidrittelmehrheit beschlossen oder aufgehoben werden, wenn diese auf der Einladung zur LMV angekündigt wurde. Änderungen sind über Satzungsänderungsanträge möglich, wenn diese satzungskonform eingereicht wurden.[Zeilenumbruch]
(4)(5) Über die Sitzung des Landesvorstandes und die Landesmitgliederversammlungen ist ein Protokoll anzufertigen. Beschlüsse, Protokolle und die geänderten
Von Zeile 168 bis 177:
§ 9 Allgemeine Bestimmungen & Wahlen
(1) Personenwahlen sind geheim durchzuführen. Gewählt ist der/die, der/die im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Wird diese im ersten Wahlgang nicht erreicht, so reicht in dem darauffolgenden Wahlgang die einfache Mehrheit. Bei Delegiertenwahlen für z.B. LDR, LPT und BuFiAu ist bereits im ersten Wahlgang eine einfache Mehrheit ausreichend. Unterlegene Mitbewerber*innen mit mindestens einer gültigen Stimme sind als Ersatzdelegierte gewählt.Gewählt ist die Person, die im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Wird diese im ersten Wahlgang nicht erreicht, so reicht in dem darauffolgenden Wahlgang die einfache Mehrheit.
(2) Delegierte für Gremien der GRÜNEN JUGEND, Delegierte für Gremien der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Delegierte für den Ring Politischer Jugend sowie Delegierte für Arbeitsgruppen oder Beiräte anderer Institutionen können gebündelt abgestimmt werden. Unterlegene Mitbewerber*innen mit mindestens einer gültigen Stimme sind als Ersatzdelegierte gewählt. Als alternative Option sind für diese Wahlen Präferenzwahlverfahren möglich.
(2)(3) Abstimmungen erfolgen per Handzeichen. Auf Antrag eines Mitgliedes erfolgt geheime Abstimmung. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen
Von Zeile 179 bis 183:
(3)(4) Die Satzung kann von der LMVLandesmitgliederversammlung mit einer zweidrittel Mehrheit beschlossen, geändertZweidrittelmehrheit beschlossen oder aufgehoben werden, wenn diese auf der Einladung zur LMV angekündigt wurde. Änderungen sind über Satzungsänderungsanträge möglich, wenn diese satzungskonform eingereicht wurden.[Zeilenumbruch]
(4)(5) Über die Sitzung des Landesvorstandes und die Landesmitgliederversammlungen ist ein Protokoll anzufertigen. Beschlüsse, Protokolle und die geänderten
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