Antrag: | Aktuelle Satzung GRÜNE JUGEND Sachsen-Anhalt |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 23.10.2021) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 20.10.2021, 23:02 |
S6 zu Satzung: Aktuelle Satzung GRÜNE JUGEND Sachsen-Anhalt
Antragstext
Von Zeile 107 bis 113:
(1) Der Landesvorstand (LaVo) führt die laufenden Geschäfte des Landesverbandes im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Landesmitgliederversammlung.
(1) Der Landesvorstand (LaVo) agiert im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Landesmitgliederversammlung. Er setzt sich aus sechs gleichberechtigten Mitgliedern zusammen: zwei Sprecher*innen, ein*e Schatzmeister*in, ein*e politischer Geschäftsführer*in und zwei Beisitzer*innen. Diese müssen ihren Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.(2) Er setzt sich aus sechs gleichberechtigten Mitgliedern zusammen: zwei Sprecher*innen, ein*e Schatzmeister*in, ein*e politische*r Geschäftsführer*in und zwei Beisitzer*innen. Der*die zuerst gewählte Besitzer*in übernimmt das Amt des*der Frauen- und genderpolitischen Sprecher*in. Gewählt werden können Mitglieder des Landesverbands Sachsen-Anhalt.
(2)(3) Der LaVo nimmt folgende Aufgaben war:
Von Zeile 116 bis 117:
ist berechtigt eine*n Landesgeschäftsführer*in einzustellenEinstellung einer Landesgeschäftsführung (Die/der Landesgeschäftsführer*in nimmt mit Rederecht an den
Von Zeile 121 bis 122:
bestimmt einBestimmung eines Mitglied des Landesvorstands für die Arbeitsgruppe Mitte-Ost. Sollte keine Person aus der Basis für die Arbeitsgruppe Mitte-Ost gewählt
Von Zeile 123 bis 128:
- Einstellung von Praktikant*innen, wenn entsprechende Gelder in den Haushalten dafür vorgesehen sind
- Vorläufige anerkennung von Landesarbeitskreise und Ortsgruppen. Über die Anerkennung muss auf der folgenden Landesmitgliederversammlung abgestimmt werden.
(3)(4) Die Mitglieder des Landesverbandes werden in geheimer Wahl von der letzten Landesmitgliederversammlung des Jahres für ein Jahr gewählt. Eine Abwahl ist mit absoluter Mehrheit in Verbindung mit einer Neuwahl jederzeit möglich.
(4)(5) Scheidet ein Mitglied des LaVos vor Ablauf der Amtszeit aus, muss auf der nächsten LMV eine Nachwahl stattfinden. Die Amtszeit des nachgewählten Mitglieds
Von Zeile 130 bis 137:
(5)(6) Sollte der Vorstand nicht voll besetzt sein, muss bei jeder LMV nachgewählt werden, sofern Bewerbungen vorliegen.
(6)(7) Mitglied des LaVosLandesvorstands kann nicht werden, wer im geschäftsführenden Bundesvorstand der GRÜNEN JUGEND, Mitglied des Bundes- oder Landesvorstandes der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist, oder ein berufliches oder finanzielles Abhängigkeitsverhältnis zu der GRÜNEN JUGEND Sachsen-Anhalt hat. Außerdem sollten LaVo Landesvorstands-Mitglieder nach Möglichkeit keine Sprecher*innen einer BasisgruppeOrtsgruppe sein.
(8) Der Landesvorstand tagt mitgliederöffentlich. Bei Personalfragen und Angelegenheiten, die Persönlichkeitsrechte betreffen, kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
(7)(9) Alle Mitglieder des LaVos sind zeichnungsberechtigt. Der Landesvorstand ist berechtigt die/dem Landesgeschäftsführer*in mit einer von ihm beschränkten
Von Zeile 138 bis 142:
(10) Eine Aufwandsentschädigung für Landesvorstandsmitglieder kann in der Finanzordnung geregelt werden.
(8)(11) Der LaVo hat zum Ende seiner Amtszeit der LMV einen Rechenschaftsbericht vorzulegen. Die Arbeit der Geschäftsstelle ist Teil des Rechenschaftsberichtes.
(9(12.1) Sollte der*die Schatzmeister*in nicht am Bundesfinanzausschuss teilnehmen können, so ist der*die Politische Geschäftsführer*in als seine*ihre Vertretung
Von Zeile 144 bis 145:
(9(12.2) Falls der*die politische Geschäftsführer*in ebenfalls nicht am Bundesfinanzausschuss teilnehmen kann, ist ein anderes Landesvorstandsmitglied,
Von Zeile 148 bis 149:
(10)(13) Der*die Schatzmeister*in trägt die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Kassenführung und die finanzielle Abrechnung. Er*Sie muss Ausgaben, die sich
In Zeile 152:
(11)(14) Die Arbeitsweise des LaVos regelt eine Geschäftsordnung.
Von Zeile 107 bis 113:
(1) Der Landesvorstand (LaVo) führt die laufenden Geschäfte des Landesverbandes im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Landesmitgliederversammlung.
(1) Der Landesvorstand (LaVo) agiert im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Landesmitgliederversammlung. Er setzt sich aus sechs gleichberechtigten Mitgliedern zusammen: zwei Sprecher*innen, ein*e Schatzmeister*in, ein*e politischer Geschäftsführer*in und zwei Beisitzer*innen. Diese müssen ihren Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.(2) Er setzt sich aus sechs gleichberechtigten Mitgliedern zusammen: zwei Sprecher*innen, ein*e Schatzmeister*in, ein*e politische*r Geschäftsführer*in und zwei Beisitzer*innen. Der*die zuerst gewählte Besitzer*in übernimmt das Amt des*der Frauen- und genderpolitischen Sprecher*in. Gewählt werden können Mitglieder des Landesverbands Sachsen-Anhalt.
(2)(3) Der LaVo nimmt folgende Aufgaben war:
Von Zeile 116 bis 117:
ist berechtigt eine*n Landesgeschäftsführer*in einzustellenEinstellung einer Landesgeschäftsführung (Die/der Landesgeschäftsführer*in nimmt mit Rederecht an den
Von Zeile 121 bis 122:
bestimmt einBestimmung eines Mitglied des Landesvorstands für die Arbeitsgruppe Mitte-Ost. Sollte keine Person aus der Basis für die Arbeitsgruppe Mitte-Ost gewählt
Von Zeile 123 bis 128:
- Einstellung von Praktikant*innen, wenn entsprechende Gelder in den Haushalten dafür vorgesehen sind
- Vorläufige anerkennung von Landesarbeitskreise und Ortsgruppen. Über die Anerkennung muss auf der folgenden Landesmitgliederversammlung abgestimmt werden.
(3)(4) Die Mitglieder des Landesverbandes werden in geheimer Wahl von der letzten Landesmitgliederversammlung des Jahres für ein Jahr gewählt. Eine Abwahl ist mit absoluter Mehrheit in Verbindung mit einer Neuwahl jederzeit möglich.
(4)(5) Scheidet ein Mitglied des LaVos vor Ablauf der Amtszeit aus, muss auf der nächsten LMV eine Nachwahl stattfinden. Die Amtszeit des nachgewählten Mitglieds
Von Zeile 130 bis 137:
(5)(6) Sollte der Vorstand nicht voll besetzt sein, muss bei jeder LMV nachgewählt werden, sofern Bewerbungen vorliegen.
(6)(7) Mitglied des LaVosLandesvorstands kann nicht werden, wer im geschäftsführenden Bundesvorstand der GRÜNEN JUGEND, Mitglied des Bundes- oder Landesvorstandes der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist, oder ein berufliches oder finanzielles Abhängigkeitsverhältnis zu der GRÜNEN JUGEND Sachsen-Anhalt hat. Außerdem sollten LaVo Landesvorstands-Mitglieder nach Möglichkeit keine Sprecher*innen einer BasisgruppeOrtsgruppe sein.
(8) Der Landesvorstand tagt mitgliederöffentlich. Bei Personalfragen und Angelegenheiten, die Persönlichkeitsrechte betreffen, kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
(7)(9) Alle Mitglieder des LaVos sind zeichnungsberechtigt. Der Landesvorstand ist berechtigt die/dem Landesgeschäftsführer*in mit einer von ihm beschränkten
Von Zeile 138 bis 142:
(10) Eine Aufwandsentschädigung für Landesvorstandsmitglieder kann in der Finanzordnung geregelt werden.
(8)(11) Der LaVo hat zum Ende seiner Amtszeit der LMV einen Rechenschaftsbericht vorzulegen. Die Arbeit der Geschäftsstelle ist Teil des Rechenschaftsberichtes.
(9(12.1) Sollte der*die Schatzmeister*in nicht am Bundesfinanzausschuss teilnehmen können, so ist der*die Politische Geschäftsführer*in als seine*ihre Vertretung
Von Zeile 144 bis 145:
(9(12.2) Falls der*die politische Geschäftsführer*in ebenfalls nicht am Bundesfinanzausschuss teilnehmen kann, ist ein anderes Landesvorstandsmitglied,
Von Zeile 148 bis 149:
(10)(13) Der*die Schatzmeister*in trägt die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Kassenführung und die finanzielle Abrechnung. Er*Sie muss Ausgaben, die sich
In Zeile 152:
(11)(14) Die Arbeitsweise des LaVos regelt eine Geschäftsordnung.
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