Antrag: | Aktuelle Satzung GRÜNE JUGEND Sachsen-Anhalt |
---|---|
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 23.10.2021) |
Status: | Modifiziert übernommen |
Eingereicht: | 20.10.2021, 22:52 |
S5 zu Satzung: Aktuelle Satzung GRÜNE JUGEND Sachsen-Anhalt
Antragstext
Von Zeile 58 bis 67:
(1) Die Landesmitgliederversammlung (LMV) ist oberstes Beschlussorganbeschlussfassende Organ der GJ LSAGRÜNEN JUGEND Sachsen-Anhalt. Alle Mitglieder der GJ LSA haben das Recht an der LMV stimmberechtigt teilzunehmen.
(2) Die LMV tritt mindestens zweimal jährlich zusammen. Sie wird vom Landesvorstand mit einer Einladungsfrist von mindestens 3 Wochen (in dringenden Fällen kann diese Frist auf zweivier Wochen verkürzt werden) unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung und der vorliegenden Anträge einberufen. Bereits vierIn dringenden Fällen kann diese Frist auf zwei Wochen vor der LMV wird der Termin bekannt gegebenverkürzt werden.[Zeilenumbruch]
Die Bekanntgabe und Einladung erfolgt in der Regel per E-Mail. Ebenso kann die LMV von mindestens 20% der Mitglieder oder der Hälfte aller GebietsverbändeOrtsgruppen beantragt werden.
Von Zeile 82 bis 84:
- Person aus der Basis gewählt werden kann, kann der Landesvorstand zwei Mitglieder des Landesvorstands bestimmen.
wählt drei Mitglieder für den Ring politischer Jugend Sachsen-Anhalt
- wählt drei Mitglieder für den Ring politischer Jugend Sachsen-Anhalt
Nach Zeile 90 einfügen:
- erkennt Landesarbeitskreise an.
Von Zeile 92 bis 96:
(5) Mitglieder des Landesvorstands, Delegierte für Gremien der GRÜNEN JUGEND und Delegierte für Gremien der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden einzeln und geheim in einem separaten Raum oder einer Wahlkabine gewählt.
- beschließt ein Grundsatzprogramm mit Zweidrittelmehrheit.
(6)(5) Mitglieder des Landesvorstands, Delegierte für Gremien der GRÜNEN JUGEND und Delegierte für Gremien der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind für maximal 15
Von Zeile 98 bis 99:
(7)(6) Die LMV ist beschlussfähig, wenn zu ihr ordnungsgemäß eingeladen wurden ist. Das Quorum für Wahlen und Abstimmungenrichtet sichnach der maximalen Anzahl an
Von Zeile 101 bis 106:
(7) Antragsberechtigt sind der Landesvorstand, die Ortsgruppen, Landesarbeitskreise oder einzelne Mitglieder.
(8) Antragsberechtigt sind der Landesvorstand, die Basisgruppen oder einzelne Mitglieder. Satzungsänderungsanträge müssen spätestens drei Wochen vor der LMV beim Landesvorstand eingereicht werden. Anträge müssen bis 48 Stunden vor Beginn der Versammlung eingereicht werden. Dringliche Anträge können von der Versammlung mit einfacher Mehrheit zugelassen werden.(8)Anträge, die auf der Landesmitgliederversammlung behandelt werden sollen, müssen eine Woche vor der Landesmitgliederversammlung eingereicht werden. Die vorliegenden Anträge werden zeitnah für die Mitglieder einsehbar gemacht.
Satzungsänderungsanträge müssen spätestens zwei Wochen vor der Landesmitgliederversammlung eingereicht werden. Änderungsanträge können bis zu Beginn der Landesmitgliederversammlung eingereicht werden.
Anträge und Satzungsänderungsanträge, die die Frist verfehlen, können als Dringlichkeitsantrag mit einfacher Mehrheit der Landesmitgliederversammlung zugelassen werden. Sie müssen jedoch spätestens mit Beginn der Versammlung vorliegen.
Von Zeile 58 bis 67:
(1) Die Landesmitgliederversammlung (LMV) ist oberstes Beschlussorganbeschlussfassende Organ der GJ LSAGRÜNEN JUGEND Sachsen-Anhalt. Alle Mitglieder der GJ LSA haben das Recht an der LMV stimmberechtigt teilzunehmen.
(2) Die LMV tritt mindestens zweimal jährlich zusammen. Sie wird vom Landesvorstand mit einer Einladungsfrist von mindestens 3 Wochen (in dringenden Fällen kann diese Frist auf zweivier Wochen verkürzt werden) unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung und der vorliegenden Anträge einberufen. Bereits vierIn dringenden Fällen kann diese Frist auf zwei Wochen vor der LMV wird der Termin bekannt gegebenverkürzt werden.[Zeilenumbruch]
Die Bekanntgabe und Einladung erfolgt in der Regel per E-Mail. Ebenso kann die LMV von mindestens 20% der Mitglieder oder der Hälfte aller GebietsverbändeOrtsgruppen beantragt werden.
Von Zeile 82 bis 84:
- Person aus der Basis gewählt werden kann, kann der Landesvorstand zwei Mitglieder des Landesvorstands bestimmen.
wählt drei Mitglieder für den Ring politischer Jugend Sachsen-Anhalt
- wählt drei Mitglieder für den Ring politischer Jugend Sachsen-Anhalt
Nach Zeile 90 einfügen:
- erkennt Landesarbeitskreise an.
Von Zeile 92 bis 96:
(5) Mitglieder des Landesvorstands, Delegierte für Gremien der GRÜNEN JUGEND und Delegierte für Gremien der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden einzeln und geheim in einem separaten Raum oder einer Wahlkabine gewählt.
- beschließt ein Grundsatzprogramm mit Zweidrittelmehrheit.
(6)(5) Mitglieder des Landesvorstands, Delegierte für Gremien der GRÜNEN JUGEND und Delegierte für Gremien der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind für maximal 15
Von Zeile 98 bis 99:
(7)(6) Die LMV ist beschlussfähig, wenn zu ihr ordnungsgemäß eingeladen wurden ist. Das Quorum für Wahlen und Abstimmungenrichtet sichnach der maximalen Anzahl an
Von Zeile 101 bis 106:
(7) Antragsberechtigt sind der Landesvorstand, die Ortsgruppen, Landesarbeitskreise oder einzelne Mitglieder.
(8) Antragsberechtigt sind der Landesvorstand, die Basisgruppen oder einzelne Mitglieder. Satzungsänderungsanträge müssen spätestens drei Wochen vor der LMV beim Landesvorstand eingereicht werden. Anträge müssen bis 48 Stunden vor Beginn der Versammlung eingereicht werden. Dringliche Anträge können von der Versammlung mit einfacher Mehrheit zugelassen werden.(8)Anträge, die auf der Landesmitgliederversammlung behandelt werden sollen, müssen eine Woche vor der Landesmitgliederversammlung eingereicht werden. Die vorliegenden Anträge werden zeitnah für die Mitglieder einsehbar gemacht.
Satzungsänderungsanträge müssen spätestens zwei Wochen vor der Landesmitgliederversammlung eingereicht werden. Änderungsanträge können bis zu Beginn der Landesmitgliederversammlung eingereicht werden.
Anträge und Satzungsänderungsanträge, die die Frist verfehlen, können als Dringlichkeitsantrag mit einfacher Mehrheit der Landesmitgliederversammlung zugelassen werden. Sie müssen jedoch spätestens mit Beginn der Versammlung vorliegen.
Kommentare
Gregor Laukert:
In der neuen Formulierung zu Absatz (8) ist der letzte Satz "Sie müssen jedoch spätestens mit Beginn der Versammlung vorliegen." zu streichen. Änderungsanträge können somit auch noch während der Versammlung gestellt werden.
Begründung:
So können bei aktuellen Entwicklungen oder einer fruchtbaren Debatte auf der Landesmitgliederversammlung auch noch kurzfristige Änderungen eingearbeitet werden.
Ab einer gewissen Verbandsgröße ist es zwar sinnvoll, aus organisatorischen Gründen während der Versammlung keine neuen Anträge mehr zuzulassen, ich halte das aber für uns für vorerst tragbar. Sollten wir weiter wachsen und unsere LMV noch stärker professionalisieren müssen, würde ich auf diesen Satz zurückkommen.