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            <title>3. Landesmitgliederversammlung am 13. und 14.11.: Alles</title>
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                <title>3. Landesmitgliederversammlung am 13. und 14.11.: Alles</title>
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                        <title>Kommentar zu: S5 zu Satzung: Aktuelle Satzung GRÜNE JUGEND Sachsen-Anhalt</title>
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                        <author>Gregor Laukert</author>
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                        <description><![CDATA[Änderungsantrag zu S5:

In der neuen Formulierung zu Absatz (8) ist der letzte Satz  "Sie müssen jedoch spätestens mit Beginn der Versammlung vorliegen." zu streichen. Änderungsanträge können somit auch noch während der Versammlung gestellt werden.

Begründung:
So können bei aktuellen Entwicklungen oder einer fruchtbaren Debatte auf der Landesmitgliederversammlung auch noch kurzfristige Änderungen eingearbeitet werden. 
Ab einer gewissen Verbandsgröße ist es zwar sinnvoll, aus organisatorischen Gründen während der Versammlung keine neuen Anträge mehr zuzulassen, ich halte das aber für uns für vorerst tragbar. Sollten wir weiter wachsen und unsere LMV noch stärker professionalisieren müssen, würde ich auf diesen Satz zurückkommen.]]></description>
                        <pubDate>Sat, 13 Nov 2021 08:52:23 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Endlich eine angemessene Corona-Strategie in Sachsen-Anhalt</title>
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                        <author>Ortsgruppenvorstand Halle, Joshua Grünberg (beschlossen am: 10.11.2021)</author>
                        <guid>https://NovemberLMV.antragsgruen.de/NovemberLMV/endlich-eine-angemessene-corona-strategie-in-sachsen-anhalt-38521</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aufgrund stark steigender Covid19-Neuinfektionszahlen fordern wir die endlich ein angemessene Corona-Strategie in Sachsen-Anhalt. Dies beinhaltet folgende Punkte: einheitliche 2G-Regelung im ganzen Land, eine Impflicht im Gesundheitssektor und die Wiedereinführung kostenloser Schnelltests.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sachsen-Anhalt hat die bundesweit viert-niedrigste Impfquote und gleichzeitig eine stark ansteigende Inzidenz. Deswegen brauchen wir endlich ein radikales Umschwenken in der Impfpolitik.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dies erfordert einerseitz Impflichten in Arbeitssektoren mit vulnerablen Gruppen, insbesondere im Gesundheitssektor. Zusützlich müssen mehr Anreize fürs Impfen durch die Verschärfung der 3G-Regelung hinzu einer landesweiten 2G-Regelung geschaffen werden. Dass solche Schritte die Impfquote erhöhen können haben beispielsweise Länder wie Italien und Frankreich gezeigt.<br>
Auf der anderen Seite brauchen wir eine viel aktivere und umfassende Informationspolitik. Mobile Infoteams sollen vor allem in ländliche Regionen, wo die generelle medizinische Versorgung noch immer deutlich schlechter ausgebaut ist. Auch in Stadtteile mit höherem Migrationsanteil muss aktiv auf die Bürger und Bürgerinnen zu gegangen werden, da nicht-deutschsprachige Informationsangebote rund um die Impfung nach wie vor eher wenig ausgebaut sind. Impfskepsis ist in groflen Teil durch mangeldes Fachwissen oder Fake-News zu begründen. Hier würde eine aktivere Informationspolitik deutlich entgegenwirken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Anbetracht von zunehmenden Impfdurchbrüchen und neuen Mutanten fordern wir ebenfalls die Rückkehr kostenloser Schnelltests. Dies hat sich als Instrument bewährt gemacht und erzeugt zumindest teilweise eine sozial gerechtere Corona-Politik! Denn auch Menschen aus einkommensschwächeren Haushalten, müssen und wollen sich noch regelmäßig testen, ganz unabhänig davon, ob sie bereits geiimpft sind.<br>
Angesichts der 4.Welle muss die Landesregierung endlich reagieren!</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 10 Nov 2021 19:05:16 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>F2: Anpassung Finanz- und Erstattungsordnung</title>
                        <link>https://NovemberLMV.antragsgruen.de/NovemberLMV/anpassung-finanz-und-erstattungsordnung-64040</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 23.10.2021)</author>
                        <guid>https://NovemberLMV.antragsgruen.de/NovemberLMV/anpassung-finanz-und-erstattungsordnung-64040</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neufassung §5 Abs. 5: „Es ist grundsätzlich die jeweils günstigste Verbindung zu dem Veranstaltungsort zu wählen. Gruppenfahrten und die Nutzung einer BahnCard sind ausdrücklich erwünscht. Bei mehreren Mitfahrer*innen auf einem Ticket sind diese anzugeben. Es werden die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten zwischen Abfahrts- und Zielort bis zu maximal des 2. Klasse-Flexpreises einschließlich der Zuschläge für ICE und IC/EC erstattet. Platzreservierungen und Liegewagengebühren werden erstattet, Nachlöse- und Umtauschgebühren nicht. Fahrten, die nicht am Wohnort beginnen oder enden, sind entsprechend zu begründen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neufassung §5 Abs. 7: Flugkosten können nur in Ausnahmefällen und nur bei Auslandsreisen, bei denen eine Reise mit dem Bus oder der Bahn mehr als 16 Stunden dauern würde, erstattet werden. Ob eine Flugreise tatsächlich erstattet wird, entscheidet der Bundesvorstand in Einzelfallprüfung. Unerheblich für die Entscheidung sind eventuell niedrigere Kosten der Flugreise.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Anapassung §5 Abs. 8: „0,30€“ statt „0,10 Euro“ sowie Ergänzung: „Die Route ist per Routenplan nachzuweisen.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Anpassung § Abs. 11: „drei Monate“ statt „sechs Wochen (Poststempel)“ sowie Ergänzung: „und bis spätestens 15.2. des Folgejahres“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In §5 neuer Abs. 12: „(12) <strong>Gender Budgeting</strong>:Bei Veranstaltungen, die Kostenerstattungen aus den Aktionskosten des Haushaltsplans bekommen, ist zu dokumentieren, wie viele Teilnehmende anwesend waren, wie viel davon sich als FLINTA* identifizieren sowie wie hoch das Honorar für Referierende ist und ob diese sich als FLINTA* identifizieren.“ Folgende Absätze werden entsprechend umnummeriert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neu §7: „<strong>§7 Aufwandsentschädigung Landesvorstand: </strong>Mitglieder des Landesvorstands erhalten aktuell keine Aufwandsentschädigung.“ Folgende Abschnitte werden entsprechend umnummeriert.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Finanz- und Erstattungsordnung des Landesverbands Sachsen-Anhalt wird in den oben genannten Punkten der Finanzordnung des Bundesverbandes angepasst. Davon abweichend erfolgt weiterhin eine Erstattung des vollen 2. Klasse-Flexpreises bei Bahnreisen, damit Mitgliedern sowie insbesondere Delegierten und Landesvorstandsmitgliedern durch die Ausführung ihrer Aufgaben keine Mehrkosten entstehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Gender Budgeting hat zum Ziel, die Finanzen der Grünen Jugend gender-gerecht aufzuteilen und konkret die Stellung von FLINTA*-Personen zu stärken. Dazu werden o. g. Daten bei Veranstaltungen erfasst und ausgewertet. Das Ziel ist, dass die Ausgaben für FLINTA*-Personen bei ca. 50% liegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein Änderungsantrag für die Satzung besagt, dass grundsätzlich eine Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Landesvorstands möglich ist. Konkret aktuell sind diese jedoch nicht sinnvoll.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 08 Nov 2021 23:20:45 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>F1: Haushalt 2022</title>
                        <link>https://NovemberLMV.antragsgruen.de/NovemberLMV/haushalt-2022-16308</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 07.11.2021)</author>
                        <guid>https://NovemberLMV.antragsgruen.de/NovemberLMV/haushalt-2022-16308</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="https://NovemberLMV.antragsgruen.de/NovemberLMV/haushalt-2022-16308/embeddedpdf?file=https%3A%2F%2FNovemberLMV.antragsgruen.de%2FNovemberLMV%2Fhaushalt-2022-16308%2Fviewpdf%3FsectionId%3D16882"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 08 Nov 2021 23:17:17 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Mobilitätswende für mehr Gerechtigkeit</title>
                        <link>https://NovemberLMV.antragsgruen.de/NovemberLMV/mobilitatswende-fur-mehr-gerechtigkeit-35065</link>
                        <author>Gregor Laukert, Madeleine Linke, Jan Vorbrodt</author>
                        <guid>https://NovemberLMV.antragsgruen.de/NovemberLMV/mobilitatswende-fur-mehr-gerechtigkeit-35065</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mobilität heißt Freiheit, Selbstbestimmung, Lebensqualität und viele Möglichkeiten zur gleichberechtigten Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eben diese Mobilität haben wir in der Vergangenheit vom Auto abhängig gemacht. In Folge sind unsere Städte voll davon, es gibt keine Parkplätze und auf den Straßen herrscht Stau. Wir leben (noch) in autogerechten Städten. Die meisten Alternativen zum motorisierten Individualverkehr sind noch viel zu häufig unattraktiv, voller Barrieren, teuer und unflexibel.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dabei sollte eigentlich klar sein: Eine für den Klimaschutz notwendige Mobilitätswende ist nur möglich, wenn sie soziale Gerechtigkeit als zentrales Anliegen begreift und Mobilität allen zugänglich macht. Richtig umgesetzt, kann sie so ein wichtiger Schlüssel für eine gerechtere Gesellschaft werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir sehen im aktuellen System zwei entscheidende Probleme:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das erste Problem erfährt bereits viel Aufmerksamkeit: Unser Verkehrswesen ist immens klimaschädlich. Doch warum ein Umstieg auf Elektrofahrzeuge als 1:1-Substitution und Appelle an das Konsumverhalten Einzelner keine Lösung sind, zeigt insbesondere ein Blick auf das zweite zentrale Problem:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Zugang zu Mobilität ist voller Mauern und ungerecht verteilt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ländliche Räume sind oft wenig bis gar nicht mit nachhaltiger Mobilitätsinfrastruktur bedacht. Wer früh am morgen, am Abend oder einfach spontan unterwegs sein will, ist stets auf ein Auto angewiesen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch in Städten wird das Auto noch immer ins Zentrum aller Planungen gestellt. Dabei ist das auch über die Abwägung der ökologischen Probleme hinaus eine Fehlplanung. Das System &quot;jede Person besitzt ihr eigenes Auto&quot; ist nicht haltbar oder zukunftsfähig. Die Fläche in unseren Städten und Dörfern ist begrenzt, doch immer mehr Straßen für immer mehr Autos heißt, wir brauchen immer mehr Parkplätze und haben immer mehr Staus, wegen dem dann immer mehr Straßen gebaut werden. Flächenversieglung und unattraktive Zentren sind die Folge. Autos verbrauchen unfassbar viel Platz, der für öffentliche Freiräume so dringend notwendig wäre. Statt breiter Wege voll mit Aufenthaltsräumen, Bäumen, Cafés oder Parks sind unsere Ortszentren heute geprägt von grauen Parkplätzen, breiten Straßen und der Lärm- und Luftverschmutzung, die unmittelbar mit diesen einhergeht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir haben eine Gesellschaft gebaut, in der Mobilsein eine Notwendigkeit für die gleichberechtigte Teilnahme am alltäglichen Geschehen ist. Dieselbe Gesellschaft haben wir strukturell auf das Auto ausgerichtet - und damit alle vor große Hürden gestellt, die kein Auto fahren können oder wollen. Kurz: Das Auto ist eine Mobilitätsoption, die ausschließt. Egal ob Jugendliche ohne Führerschein, die nicht fahren dürfen, Menschen mit Beeinträchtigung, die nicht fahren können oder Menschen mit knappen Finanzen, die die Anschaffung sowie die hohen laufenden Kosten, die mit einem Auto einhergehen, nicht stemmen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Was uns selbstverständlich auch bewusst ist: Gerade im ländlich-geprägten Sachsen-Anhalt können wir uns nicht von heute auf morgen vom Auto trennen. Wir haben uns von ihm abhängig gemacht. Menschen sind auf ihr Auto angewiesen und andere Optionen fehlen, sind zu teuer oder verfügen nicht über die benötigte Flexibilität. Aber nicht, weil andere Optionen schlechter wären, sondern weil andere Optionen von der Politik bewusst ausgeblendet wurden. Ein wichtiges Beispiel ist hier auch das Fahrrad, das zwar grundsätzlich eine klimaschonendes Fortbewegungsmittel für kurze Strecken sein kann, aufgrund von katastrophaler Infrastruktur – also fehlenden oder plötzlich endenden Fahrradwegen, gefährlichen Kreuzungen etc. – doch oft keine echte Alternative ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Abhängigkeit heißt für kurzfristige politische Handlungen, dass Preissteigerungen im Individualverkehr eine Problematik der sozialen Gerechtigkeit darstellen, da sie auch stets die betreffen, die für Alltag und Arbeit auf ihr Auto angewiesen sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der erste Schritt kann also nur sein, diese Abhängigkeit aufzulösen, indem wir öffentliche und klimaschonende Angebote wie Bahn, Bus, Tram u.v.m attraktiver machen, und zwar unabhängig vom Geldbeutel oder Wohnort.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für uns ist daher klar: Mobilität gehört zur notwendigen öffentlichen Daseinsvorsorge und muss auch endlich so gedacht werden!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Daher stehen wir konkret für folgendes:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Unsere Perspektive ist eine öffentlich organisierte Mobilitätsinfrastruktur. Der Bahn-Fernverkehr, die Regionalzüge und das ÖPNV-Netz sind öffentliche Daseinsvorsorge und gehören damit in öffentliche Hand, getrennt von kapitalistischen Profitzwängen. Sie sollten gemeinwohlorientiert und ausfinanziert sein.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Reisen mit Bus &amp; Bahn muss für alle erschwinglich sein. Ein klassisches Beispiel ist hier der Fernverkehr der DB, der Dank versteckten Kerosin-Subventionen und falscher Preispolitik auf innerdeutschen Strecken teils vielfach teurer als Flugreisen angeboten wird. Aber auch in Sachsen-Anhalt müssen die Ticketpreise sinken, zum Beispiel, indem Tarifzonen sinnvoll kombiniert und erschwingliche Ticketangebote wie 365€ Tickets angeboten werden. Insbesondere Schüler*innen, Auszubildende und Studierende sollten neben Sozialhilfeempfänger*innen auch kostenlos mit dem ÖPNV von A nach B kommen können.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Investitionen in die Schiene sind dringend notwendig. Für die fehlende Infrastruktur gerade im ländlichen Raum wäre die Reaktivierung stillgelegter Schienenstrecken, die oft noch bis heute von lokalen Initiativen gepflegt und erhalten werden, ein erster Schritt. Eine Reaktivierung ist ein vergleichsweise niedrigschwelliger Anfang für die Ausweitung des Schienennetzes in Sachsen-Anhalt. Aber auch abseits davon müssen wir Bus- Bahn- &amp; Tramnetze ausbauen, elektrifizieren, neue Haltestellen schaffen und Taktungen verdichten. Die Gelder, die im Kontext der Klimakrise in die sozial-ökologische Transformation gesteckt werden müssen, sollten hier einen Schwerpunkt finden. Ziel für ländlichen Raum muss eine Mobilitätsgarantie sein: Von 5 Uhr morgens bis Mitternacht muss jedes Dorf mindestens stündlich mit dem nächsten Mobilitätszentrum (z.B. einem Bahnhof) verbunden sein. Nur so kann der klimaschonende öffentliche Personen-Nahverkehr eine echte Alternative für den Alltag sein.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Es braucht einen neuen Schwerpunkt in der Dorf- und Stadtplanung: Platzsparende, barrierefreie und klimaschonende Mobilität schafft neuen Raum, der der öffentlichen Aufenthaltsqualität zugutekommt. Dafür müssen wir ein durchgängiges und sicheres ÖPNV-, Rad- und Fußwegenetz aufbauen und diese dadurch zu einer echten Option für alle Kurz- und Mittelstrecken machen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>All diese Forderungen werden selbstverständlich auch dadurch gestützt, dass sie uns den Weg in eine klimaneutrale Mobilität ebnen. Und das sozial-gerecht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>----</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Glossar:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mobilitätswende: Umdenken in der Verkehrspolitik. Zumeist ist eine Abkehr vom Fokus auf das Auto und Klimaneutralität die Hauptidee.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Verkehrswesen: alles, was mit Mobilität in Verbindung steht. Also Straßen, Autobahnen, Schiene, Parkplätze, Autos, Züge, ...</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Infrastruktur: Notwendige Voraussetzung für die Versorgung in einem Land. Sowohl für Personen als auch wirtschaftlich. Z.B. Straßen, Krankenhäuser, Schulen, Internetleitungen, Mobilfunknetz, ...</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Daseinsvorsorge: Eigentlich staatliche Aufgabe, lebensnotwendige Infrastruktur für alle Menschen zu erhalten und zu pflegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Öffentliche Hand: Gesamtheit aller staatlich getragener Institutionen. Z. B. der öffentlich-rechtliche Rundfunk oder Universitäten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Konsum-shaming: Probleme auf das Verhalten einzelner runterbrechen und diese dafür Verantwortlich machen, obwohl einzelne nicht oder nur verschwindet gering verantwortlich für die Probleme sind. Die wahren Ursachen sind meist systematisch, also von Politik und Wirtschaft bestimmt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Versteckte Subventionen: Kerosin ist von der Energiesteuer und internationale Flüge von der Mehrwertsteuer befreit. Der Flugverkehr hat damit einen unausgeglichenen Vorteil gegenüber anderen Mobilitätsangeboten, wird also indirekt staatlich unterstützt (subventioniert).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sozial-ökologische Transformation: Umbau der Gesellschaft hin zu Klimaneutralität und mehr sozialer Gerechtigkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>365€ Ticket: Ein Ticket, dass 365€ kostet und ein Jahr gültig ist, also 1€/Tag.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 07 Nov 2021 22:54:30 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>L1: Linke Perspektiven für Sachsen-Anhalt </title>
                        <link>https://NovemberLMV.antragsgruen.de/NovemberLMV/linke-perspektiven-fur-sachsen-anhalt-63929</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 06.11.2021)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sachsen-Anhalt und Deutschland haben sich im letzten halben Jahr politisch neu aufgestellt. Während auf Bundesebene linke Politik gestärkt, die notwendigen und wichtigen linken Mehrheiten aber deutlich verfehlt wurden, war das Ergebnis der Landtagswahl eine klare Enttäuschung für die gesellschaftliche Linke.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nur Bündnis 90/Die Grünen konnten leichte, aber unter den Erwartungen liegende Zugewinne einfahren. DIE LINKE und die SPD haben beide mit herben Verlusten zu kämpfen. Die neue Landesregierung besteht nun aus einer klaren konservativen, marktradikalen und teilweise rechtsoffenen Koalition, die nur wenig für Fortschritt, Gerechtigkeit oder Klimaschutz tun kann und will.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Und gleichzeitig ist noch immer eine faschistische, rechtsextreme Partei ein fester und starker Bestandteil der politischen Landschaft. Leider auch mit Blick auf das Wahlverhalten jüngerer Menschen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als GRÜNE JUGEND Sachsen-Anhalt wollen wir für einen Aufbruch zu streiten. Wir wollen für eine starke gesellschaftliche Linke kämpfen, als deren Teil wir uns verstehen, und dabei Fragen der Gerechtigkeit in den Fokus stellen. Insbesondere jungen Menschen müssen wir dabei unsere Vision eines offenen, progressiven, feministischen und nachhaltigen – also kurz lebenswerten – Sachsen-Anhalts näherbringen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unsere Schwerpunkte sehen wir dafür im Schmieden von breiten Bündnissen. Nur gemeinsam mit vielen anderen Akteur*innen kann in Sachsen-Anhalt tatsächlich eine gesellschaftliche Kraft aufgebaut werden, die letzendlich einen echten Wechsel in der Politik ermöglicht. Für uns heißt das insbesondere verstärkt auf Gewerkschaften/Gewerkschaftsjugenden, Parteijugenden (vorallem Linksjugend [&#039;solid] und Jusos), Jugendorganisationen, antifaschistische Bündnisse, Organisationen der Klimagerechtigkeitsbewegung und ähnliche Bündnisse zuzugehen oder gemeinsam neue Bündnisse aufzubauen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Weitere Schwerpunkte sind und bleiben die Bildungsarbeit sowie eine programmatische Weiterentwicklung mit dem Fokus auf Themen der sozialen Gerechtigkeit. Wir wollen unsere Ideen noch lauter in Partei und Gesellschaft tragen und gleichzeitig die Stimmen vieler anderer stärken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Schluss mit Kon</span><span class="underline">s</span><span class="underline">erservatismus und Mar</span><span class="underline">k</span><span class="underline">tgläubigkeit - neue </span><span class="underline">l</span><span class="underline">inke Erzählungen</span><span class="underline"> entwickeln</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch die Bundestagswahl hat gezeigt, dass gerade vielen jungen Menschen die massive systematische Ungleichheit und Unterdrückung durch die kapitalistische Logik nicht bewusst sind. Eben diese sind Ursprung vieler Ungerechtigkeiten und Krisen. Egal ob beim Klima, bei der Ausbildung oder bei der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum: Fast immer ist die Ausrichtung auf Profite das Problem. Dass fast alle etablierten Parteien diese Unterdrückung reproduzieren und kein Interesse an positiven Veränderungen für die Breite der Gesellschaft haben, sondern im Interesse einer reichen Minderheit agieren, scheinen viele Personen leider nicht zu durchschauen. Wir wollen leicht verständlich aufzeigen, dass der Kapitalismus allen schadet, und gerechte politische Lösungen anbieten. Und das niedrigschwellg und zugänglich, um alle Menschen in ihrem Alltag zu erreichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Bildung als Schlüssel für die Zukunft</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gerade in strukturschwachen und ländlichen Räumen ist politische Bildung innerhalb der Jugend ein leider sehr rares Gut.<br>
Einer Jugend, die ihre eigene Stimme nicht finden kann, wird es schwerfallen, für ihre eigenen Ideen einzustehen. Und gleichzeitig fällt es so rechtsextremen Populist*innen sehr viel leichter, junge Menschen für sich zu gewinnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern daher ein Demokratiestärkungsgesetz, das insbeondere Initiativen für die politische Bildung junger Menschen unterstützt. Eine demokratische Bildung muss zentral in die Schulorganisation und einen verstärkten Sozialkundeunterricht integriert werden. Zudem wollen wir selbst vermehrt Bildungsarbeit leisten, um jungen Menschen das Wissen und die Möglichkeiten zu geben, selbst ihren Weg zu politischem Aktivismus zu finden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Entscheidend sind aber auch hier die Bündnisse: viele lokale und ehrenamtlich getragene Initativen arbeiten vor Ort an wichtigen Projekten. Jugendparlamente, die Organisation von Vorträgen oder Austauschrunden und die allgemeine Förderung ehrenamtlicher Arbeit sind nur ein kleiner Ausschnitt aus dem bunten Reigen kreativer Ideen. Die Förderung und Professionalisierung von solchen Projekten muss ein neuer Schwerpunkt werden. Und auch wir wollen stärker mit solchen Organisationen zuammenarbeiten, auf ihre Resourcen zurückgreifen und sie in ihrer Arbeit unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Linke Jugendkultur stärken</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Rechtsoffener, radikalisierter Konservatismus im Innenminsterium bedeutet oft auch die aktive Bekämpfung linker (Jugend-)Kultur.<br>
Linke Kultur und Freizeitangebote werden schnell kriminalisiert, berechtigter Protest und Aktivismus werden verspottet und mit unverhältnismäßiger Härte verfolgt. Das ist für viele politisch Aktive in Sachsen-Anhalt leider Alltag. Gleichzeitig werden rechte und rechtsextreme Versammlungen und Organisationen mit Samthandschuhen angefasst.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das muss endlich aufhören! Das stetige sich-Berufen auf die Hufeisentheorie, die fahrlässig Antifaschismus mit menschenfeindlichen Ideologien gleichsetzt, muss enden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir sind stets solidarisch mit linken Kulturprojekten. Insbesondere dann, wenn sie wie wieder einmal in rechten Shitstorms gefangen oder dank antifaschistischer Arbeit in den Fokus fragwürder Politiker*innen rücken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zudem ist für die Stärkung einer linken Jugendkultur die öffentliche Sichtbarkeit unabdingbar. Demonstrationen sind auch weiterhin ein zentrales Element unserer Arbeit, an denen wir nicht nur teilnehmen, sondern die wir auch organisatorisch unterstützen wollen. Ein verstärkter Fokus muss auf das Auftreten im Internet gesetzt werden. Gute Politik muss Menschen eben da abholen, wo sie sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Raus aus der Blase - Perspektiven für ländliche Räume</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für ein Flächenland wie Sachsen-Anhalt gehört zu der ehrlichen Analyse der Wahlen auch ein kritischer Blick auf linke Politik in ländlichen Regionen. Gerade hier fühlen sich junge Menschen nicht mitgenommen. Und das aus gutem Grund: Die Schulen schließen, Ausbildungsangebote fehlen, der Bus fährt nicht, das Krankenhaus macht zu und der Twitch-Stream ruckelt. Und Kulturangebote sowie Orte zum Cornern fehlen ohnehin.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eigentlich der perfekte Ansatzpunkt für linke Politik. Offensichtlich wird aktuell ganz klar die Logik des Profits über gleichwertige Lebensverhältnise gestellt - Krankenhäuser und Schulen schließen, weil dem Land angeblich das Geld fehlt. Glasfaser gibt es nicht, weil sich das für Telekom und co. nicht lohnt. Und Jugendräume fehlen, weil das zu teuer wäre und junge Menschen ja ohnehin wegziehen (finde den Fehler!).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das wiederum machen sich alte wie neue Rechte zu Nutze, indem sie die ländlichen Räume besiedeln und dort mit ihren Ideologien auf wenig bis keine Gegenwehr stoßen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um dem entgegen zu treten, fordern wir eine deutlich bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen. Zudem braucht es umfangreiche staatliche Investitionen in die öffentliche Daseinsvorsorge. Grundlegende Bedürfnisse wie Gesundheitversorgung, Internetanschluss, Schulbildung oder klimaverträgliche Mobilität dürfen nicht an Profiten ausgerichtet sein und müssen für alle – unabhängig vom Geldbeutel der Eltern! – zugänglich sein. Dafür brauchen wir eine neue Finanzpolitik, die die Schuldenbremse ablöst. Wir müssen jetzt in die Zukunft investieren, sonst hinterlassen wir den kommenden Generationen unbegleichbare strukturelle Schulden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Faschismus raus aus den Strukturen! </span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sachsen-Anhalt hat ein strukturelles Problem mit Rechtsextremismus, auch innerhalb der eigenen Institutionen. Angefangen bei manchen dörflichen Feuerwehren zieht sich dieser über Polizei und Verfassungschutz bis hin zu Ministerien und den Landtag selbst.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>An dem Fall Oury Jalloh kann unter dem Brennglas beobachtet werden, wie die Landesregierung nicht nur daran scheitert, Rechtsextremismus zu bekämpfen, sie versagt auch darin ihn aufzuklären, aus solchen Skandalen Schlüsse für die Zukunft zu ziehen und präventiv zu handeln.<br>
Dies sind keine Einzelfälle. Wir fordern eine umfassende Studie zu Rechtsextremismus, Racial Profiling und Diskriminierung innerhalb der landeseigenen Institutionen und insbesondere innerhalb der Polizei. Außerdem braucht es eine echte Aufklärung rechtsextremer Vorfälle. Im Fall Oury Jalloh muss es dafür einen Untersuchungsausschuss geben. Zudem muss der Verfassungsschutz aufgelöst und durch vollständig erneuerte Strukturen ersetzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unabhängig davon muss für linke Bündnisse ein klarer, unmissverständlicher antifaschistischer Grundkonsens gelten, dem wir uns selbstverständlich auch als Grüne Jugend stets verpflichtet fühlen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für all diese Punkte wollen wir kämpfen. In Bündnissen gestalten wir eine bessere und solidarischere Politik. Für ein gerechtes, klimafreundliches, offenes und lebenswertes Sachsen-Anhalt!</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein Glossar wird in Kürze ergänzt.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 06 Nov 2021 19:04:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S10 zu Satzung: Aktuelle Satzung GRÜNE JUGEND Sachsen-Anhalt</title>
                        <link>https://NovemberLMV.antragsgruen.de/NovemberLMV/vorlage-aktuelle-satzung-grune-jugend-sachsen-anhalt-25226/50846</link>
                        <author>Lennox Schrickel (KV Harz)</author>
                        <guid>https://NovemberLMV.antragsgruen.de/NovemberLMV/vorlage-aktuelle-satzung-grune-jugend-sachsen-anhalt-25226/50846</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_16299_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 35 bis 39:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(5) Die Mitgliedschaft endet:</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(5) Die Mitgliedschaft endet:<br>- mit der Vollendung des 30. Lebensjahres<br>- durch Austritt - durch Ausschluss<br>- durch den Tod</p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>mit der Vollendung des 30. Lebensjahres</li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>durch Austritt</li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>durch Ausschluss</li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>durch den Tod</li></ul></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 42 bis 44:</h4><div><p>(7) Ein Ausschluss kann bei Verstößen gegen die Satzung oder anderem verbandsschädigendem Verhalten erfolgen und muss durch eine 2/3 Mehrheit auf <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">der Landesmitgliederversammlung</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">dem Landeskongress</ins> beschlossen werden.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 53 bis 54:</h4><div><p>(2) Der Landesverband hat folgende Organe:<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> - Landesmitgliederversammlung - Landesvorstand</del></p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Landeskongress</li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Landesvorstand</li></ul></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 57 bis 62:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 5 Landesmitgliederversammlung</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>§ 5 Landeskongress</strong></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(1) Die Landesmitgliederversammlung (LMV) ist oberstes Beschlussorgan der GJ LSA. Alle Mitglieder der GJ LSA haben das Recht an der LMV</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) Der Landeskongress (LK) ist, dass oberste Beschlussorgan der GJ LSA. Alle Mitglieder der GJ LSA haben das Recht auf dem LK</ins> stimmberechtigt teilzunehmen.</p><p>(2) <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die LMV</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Der LK</ins> tritt mindestens zweimal jährlich zusammen. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Sie</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Dieser</ins> wird vom Landesvorstand mit einer Einladungsfrist von mindestens 3 Wochen (in dringenden </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 64 bis 69:</h4><div><p>Tagesordnung und der vorliegenden Anträge einberufen. Bereits vier Wochen vor <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">der LMV</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">dem LK</ins> wird der Termin bekannt gegeben. Die Bekanntgabe und Einladung erfolgt in der Regel per E-Mail. Ebenso kann <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">die LMV</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">der LK</ins> von mindestens 20% der Mitglieder oder der Hälfte aller Gebietsverbände beantragt werden.</p><p>(3) Zu Beginn <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">der LMV</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">des LK</ins> wird ein Präsidium zur Leitung <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">der LMV</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">des LK</ins> gewählt.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(4) Die Landesmitgliederversammlung</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(4) Der Landeskongress</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 98 bis 106:</h4><div><p>(7) <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die LMV</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Der LK</ins> ist beschlussfähig, wenn zu <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">ihr</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">diesen</ins> ordnungsgemäß eingeladen wurden ist. Das Quorum für Wahlen und Abstimmungenrichtet sichnach der maximalen Anzahl an Mitgliedern, die bis vor der Wahl oder Abstimmung gleichzeitig auf <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">der Landesmitgliederversammlung</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">dem Landeskongress</ins> anwesend waren.</p><p>(8) Antragsberechtigt sind der Landesvorstand, die Basisgruppen oder einzelne Mitglieder. Satzungsänderungsanträge müssen spätestens drei Wochen vor <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">der LMV</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">dem LK</ins> beim Landesvorstand eingereicht werden. Anträge müssen bis 48 Stunden vor Beginn <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">der Versammlung</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">des Landeskongresses</ins> eingereicht werden. Dringliche Anträge können <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">von der Versammlung</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">vor dem Landeskongress</ins> mit einfacher Mehrheit zugelassen werden.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 108 bis 110:</h4><div><p>(1) Der Landesvorstand (LaVo) agiert im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">der Landesmitgliederversammlung</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">des Landeskongresses</ins>. Er setzt sich aus sechs gleichberechtigten Mitgliedern zusammen: zwei Sprecher*innen, ein*e Schatzmeister*in, ein*e </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 124 bis 131:</h4><div><p>(3) Die Mitglieder des Landesverbandes werden in geheimer Wahl von <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">der</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">dem</ins> letzten <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Landesmitgliederversammlung</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Landeskongress</ins> des Jahres für ein Jahr gewählt. Eine Abwahl ist mit absoluter Mehrheit in Verbindung mit einer Neuwahl jederzeit möglich.</p><p>(4) Scheidet ein Mitglied des LaVos vor Ablauf der Amtszeit aus, muss auf <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">der</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">dem</ins> nächsten <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">LMV</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">LK</ins> eine Nachwahl stattfinden. Die Amtszeit des nachgewählten Mitglieds endet mit der des übrigen Vorstands.</p><p>(5) Sollte der Vorstand nicht voll besetzt sein, muss bei <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">jeder LMV</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">jedem LK</ins> nachgewählt werden, sofern Bewerbungen vorliegen.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 136 bis 140:</h4><div><p>(7) Alle Mitglieder des LaVos sind zeichnungsberechtigt. Der Landesvorstand ist berechtigt die<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">/</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*</ins>dem Landesgeschäftsführer*in mit einer von ihm beschränkten Zeichnungsvollmacht auszustatten.</p><p>(8) Der LaVo hat zum Ende seiner Amtszeit <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">der LMV</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">dem LK</ins> einen Rechenschaftsbericht vorzulegen. Die Arbeit der Geschäftsstelle ist Teil des Rechenschaftsberichtes.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 154 bis 155:</h4><div><p>(1) Die GRÜNE JUGEND Sachsen-Anhalt gibt sich ein<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">e</ins> Finanzordnung. Diese wird <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">von der LMV</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">vom dem LK</ins> mit einfacher Mehrheit beschlossen.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 157 bis 160:</h4><div><p>(1) Um als Gliederung der GJ LSA anerkannt zu werden, muss eine Basisgruppe nach Vorstellung der durchgeführten und geplanten Aktivitäten auf <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">einer Landesmitgliederversammlung</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">einen Landeskongress</ins> mit einer zweidrittel Mehrheit anerkannt werden. Die Anerkennung kann mit derselben Mehrheit von <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">einer LMV</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">einen LK</ins> aufgehoben werden.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 169 bis 170:</h4><div><p>(1) Personenwahlen sind geheim durchzuführen. Gewählt ist <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">der/die, der/die</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">der*die, der*die</ins> im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 174 bis 175 einfügen:</h4><div><p>Unterlegene Mitbewerber*innen mit mindestens einer gültigen Stimme sind als Ersatzdelegierte<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*r</ins> gewählt.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 179 bis 183:</h4><div><p>(3) Die Satzung kann von <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">der LMV</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">dem LK</ins> mit einer zweidrittel Mehrheit beschlossen, geändert oder aufgehoben werden, wenn diese auf der Einladung <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">zur LMV</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">zum LK</ins> angekündigt wurde.</p><p>(4) Über die Sitzung des Landesvorstandes und <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">die Landesmitgliederversammlungen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">den Landeskongressen</ins> ist ein Protokoll anzufertigen. Beschlüsse, Protokolle und die geänderten </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 194 bis 195:</h4><div><p>(1) Die Auflösung der GJ LSA kann mit einer dreiviertel Mehrheit auf <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">einer LMV</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">einen LK</ins> beschlossen werden.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 201 bis 202:</h4><div><p>(2) Die Satzung trat am Tage ihrer Beschlussfassung auf <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">der LMV</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">dem LK</ins> am 25.03.2017 in Magdeburg in Kraft. (Zuletzt geändert auf <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">der LMV</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">dem LK</ins> am 21.08.2021)</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Zur Harmonisierung mit Begriffen und Begrifflichkeiten des Bundesverbandes.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 23 Oct 2021 20:24:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S9 zu Satzung: Aktuelle Satzung GRÜNE JUGEND Sachsen-Anhalt</title>
                        <link>https://NovemberLMV.antragsgruen.de/NovemberLMV/vorlage-aktuelle-satzung-grune-jugend-sachsen-anhalt-25226/50801</link>
                        <author>Landesvorstand (dort beschlossen am: 23.10.2021)</author>
                        <guid>https://NovemberLMV.antragsgruen.de/NovemberLMV/vorlage-aktuelle-satzung-grune-jugend-sachsen-anhalt-25226/50801</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_16299_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 168 bis 177:</h4><div><p><strong>§ 9 Allgemeine Bestimmungen<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> &amp; Wahlen</ins></strong></p><p>(1) Personenwahlen sind geheim durchzuführen. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Gewählt ist der/die, der/die im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Wird diese im ersten Wahlgang nicht erreicht, so reicht in dem darauffolgenden Wahlgang die einfache Mehrheit. Bei Delegiertenwahlen für z.B. LDR, LPT und BuFiAu ist bereits im ersten Wahlgang eine einfache Mehrheit ausreichend. Unterlegene Mitbewerber*innen mit mindestens einer gültigen Stimme sind als Ersatzdelegierte gewählt.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Gewählt ist die Person, die im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Wird diese im ersten Wahlgang nicht erreicht, so reicht in dem darauffolgenden Wahlgang die einfache Mehrheit.</ins></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(2) Delegierte für Gremien der GRÜNEN JUGEND, Delegierte für Gremien der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Delegierte für den Ring Politischer Jugend sowie Delegierte für Arbeitsgruppen oder Beiräte anderer Institutionen können gebündelt abgestimmt werden. Unterlegene Mitbewerber*innen mit mindestens einer gültigen Stimme sind als Ersatzdelegierte gewählt. Als alternative Option sind für diese Wahlen Präferenzwahlverfahren möglich.<br></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(2)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(3)</ins> Abstimmungen erfolgen per Handzeichen. Auf Antrag eines Mitgliedes erfolgt geheime Abstimmung. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 179 bis 183:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(3)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(4)</ins> Die Satzung kann von der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">LMV</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Landesmitgliederversammlung</ins> mit einer <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">zweidrittel Mehrheit beschlossen, geändert</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Zweidrittelmehrheit beschlossen</ins> oder aufgehoben werden, wenn diese auf der Einladung zur LMV angekündigt wurde<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">. Änderungen sind über Satzungsänderungsanträge möglich, wenn diese satzungskonform eingereicht wurden</ins>.<ins class="space" aria-label="Einfügen: „Zeilenumbruch”">[Zeilenumbruch]</ins><ins><br></ins></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(4)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(5)</ins> Über die Sitzung des Landesvorstandes und die Landesmitgliederversammlungen ist ein Protokoll anzufertigen. Beschlüsse, Protokolle und die geänderten </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 20 Oct 2021 23:11:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S8 zu Satzung: Aktuelle Satzung GRÜNE JUGEND Sachsen-Anhalt</title>
                        <link>https://NovemberLMV.antragsgruen.de/NovemberLMV/vorlage-aktuelle-satzung-grune-jugend-sachsen-anhalt-25226/50800</link>
                        <author>Landesvorstand (dort beschlossen am: 23.10.2021)</author>
                        <guid>https://NovemberLMV.antragsgruen.de/NovemberLMV/vorlage-aktuelle-satzung-grune-jugend-sachsen-anhalt-25226/50800</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_16299_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 156 bis 167:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 8 Basisgruppen</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>§ 8 Ortsgruppen</strong></p><p>(1) Um als <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Gliederung</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Ortsgruppe</ins> der GJ LSA anerkannt zu werden, muss eine <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Basisgruppe</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Ortsgruppe</ins> nach Vorstellung der durchgeführten und geplanten Aktivitäten auf einer Landesmitgliederversammlung mit einer <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">zweidrittel Mehrheit</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Zweidrittelmehrheit</ins> anerkannt werden<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">. Eine solche Ortsgruppe umfasst einen oder mehrere Landkreise oder kreisfreie Städte</ins>. Die Anerkennung kann mit derselben Mehrheit von einer LMV aufgehoben werden<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">. Der Landesvorstand kann Ortsgruppen bis zur nächsten Landesmitgliederversammlung vorläufig anerkennen. Über eine Auflösung können Ortsgruppen auch selbstständig entscheiden</ins>.</p><p>(2) <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Basisgruppen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die Ortsgruppen tragen</ins> heißen <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">GRÜNE JUGEND</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">"GRÜNE JUGEND"</ins> mit dem Zusatz des <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">jeweiligen </ins>Gebiets. Sie sind berechtigt<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">,</ins> sich eine eigene Satzung zu geben, die den Regelungen des Bundes- und Landesverbandes nicht widersprechen <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">dürfen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">darf</ins>.</p><p>(3) Weiterhin müssen <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Basisgruppen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Ortsgruppen</ins> mindestens zwei Sprecher*innen wählen. Ob und wie viele Beisitzer*innen gewählt werden, entscheidet jede Basisgruppe selbst.</p><p>(4) <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Basisgruppen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Ortsgruppen</ins> müssen die Kontaktdaten ihrer gewählten Vertreter*innen umgehend dem Landesvorstand oder der Landesgeschäftsstelle mitteilen.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 20 Oct 2021 23:09:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S7 zu Satzung: Aktuelle Satzung GRÜNE JUGEND Sachsen-Anhalt</title>
                        <link>https://NovemberLMV.antragsgruen.de/NovemberLMV/vorlage-aktuelle-satzung-grune-jugend-sachsen-anhalt-25226/50799</link>
                        <author>Landesvorstand (dort beschlossen am: 23.10.2021)</author>
                        <guid>https://NovemberLMV.antragsgruen.de/NovemberLMV/vorlage-aktuelle-satzung-grune-jugend-sachsen-anhalt-25226/50799</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_16299_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 152 bis 153:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>§7 Landesarbeitskreise </strong><br></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) Landesarbeitskreise sind landesweite Arbeitsgemeinschaften der GRÜNEN JUGEND Sachsen-Anhalt, die sich zu spezifischen Themen treffen.<br></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(2) Die Einrichtung eines Landesarbeitskreises wird mit absoluter Mehrheit auf einer Landesmitgliederversammlung oder vorläufig durch den Landesvorstand beschlossen. Bedingung dafür ist, dass mindestens drei Personen zur aktiven Mitarbeit bereit sind.<br><br></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(3) Die Landesarbeitskreise stehen allen offen. Auf ihrem ersten Treffen müssen die anwesenden Mitglieder mindestens zwei Koordinator*innen wählen, die für die Organisation des Landesarbeitskreises zuständig und Ansprechpersonen gegenüber dem Landesvorstand sind. Die Koordinator*innen müssen jährlich neu gewählt werden und quotiert sein.<br></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(4) Landesarbeitskreise sind antragsberechtigt für Landesmitgliederversammlungen und sollen dort inhaliche Beschlüsse initiieren.<br></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(5) Der Landesvorstand ist regelmäßig, aber mindestens zweimal jährlich über die Arbeit zu informieren. Eine Vorstellung auf Landesmitgliederversammlungen ist gewünscht.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(6) Die Anerkennung kann jederzeit durch die Landesmitgliederversammlung mit absoluter Mehrheit entzogen werden.<br><br></p><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">7</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">8</ins> Finanzen</strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 156:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">8</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">9</ins> Basisgruppen</strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 168:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">9</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">10</ins> Allgemeine Bestimmungen</strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 186:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">10</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">11</ins> FLINTA*-Quote</strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 193:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">11</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">12</ins> Auflösung </strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 198:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">12</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">13</ins> Übergangsbestimmungen und Schlussbestimmung</strong></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 20 Oct 2021 23:05:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S6 zu Satzung: Aktuelle Satzung GRÜNE JUGEND Sachsen-Anhalt</title>
                        <link>https://NovemberLMV.antragsgruen.de/NovemberLMV/vorlage-aktuelle-satzung-grune-jugend-sachsen-anhalt-25226/50798</link>
                        <author>Landesvorstand (dort beschlossen am: 23.10.2021)</author>
                        <guid>https://NovemberLMV.antragsgruen.de/NovemberLMV/vorlage-aktuelle-satzung-grune-jugend-sachsen-anhalt-25226/50798</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_16299_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 107 bis 113:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) Der Landesvorstand (LaVo) führt die laufenden Geschäfte des Landesverbandes im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Landesmitgliederversammlung.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(1) Der Landesvorstand (LaVo) agiert im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Landesmitgliederversammlung. Er setzt sich aus sechs gleichberechtigten Mitgliedern zusammen: zwei Sprecher*innen, ein*e Schatzmeister*in, ein*e politischer Geschäftsführer*in und zwei Beisitzer*innen. Diese müssen ihren Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(2) Er setzt sich aus sechs gleichberechtigten Mitgliedern zusammen: zwei Sprecher*innen, ein*e Schatzmeister*in, ein*e politische*r Geschäftsführer*in und zwei Beisitzer*innen. Der*die zuerst gewählte Besitzer*in übernimmt das Amt des*der Frauen- und genderpolitischen Sprecher*in. Gewählt werden können Mitglieder des Landesverbands Sachsen-Anhalt.</ins></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(2)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(3)</ins> Der LaVo nimmt folgende Aufgaben war:</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 116 bis 117:</h4><div><ul><li value="1"><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">ist berechtigt eine*n Landesgeschäftsführer*in einzustellen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Einstellung einer Landesgeschäftsführung</ins> (Die/der Landesgeschäftsführer*in nimmt mit Rederecht an den </li></ul></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 121 bis 122:</h4><div><ul><li value="1"><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">bestimmt ein</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Bestimmung eines</ins> Mitglied des Landesvorstands für die Arbeitsgruppe Mitte-Ost. Sollte keine Person aus der Basis für die Arbeitsgruppe Mitte-Ost gewählt </li></ul></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 123 bis 128:</h4><div><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Einstellung von Praktikant*innen, wenn entsprechende Gelder in den Haushalten dafür vorgesehen sind</li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Vorläufige anerkennung von Landesarbeitskreise und Ortsgruppen. Über die Anerkennung muss auf der folgenden Landesmitgliederversammlung abgestimmt werden.</li></ul><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(3)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(4)</ins> Die Mitglieder des Landesverbandes werden in geheimer Wahl von der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">letzten </del>Landesmitgliederversammlung <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">des Jahres </del>für ein Jahr gewählt. Eine Abwahl ist mit absoluter Mehrheit in Verbindung mit einer Neuwahl jederzeit möglich.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(4)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(5)</ins> Scheidet ein Mitglied des LaVos vor Ablauf der Amtszeit aus, muss auf der nächsten LMV eine Nachwahl stattfinden. Die Amtszeit des nachgewählten Mitglieds </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 130 bis 137:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(5)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(6)</ins> Sollte der Vorstand nicht voll besetzt sein, muss bei jeder LMV nachgewählt werden, sofern Bewerbungen vorliegen.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(6)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(7)</ins> Mitglied des <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">LaVos</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Landesvorstands</ins> kann nicht werden, wer im geschäftsführenden Bundesvorstand der GRÜNEN JUGEND, Mitglied des Bundes- oder Landesvorstandes der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">, oder ein berufliches oder finanzielles Abhängigkeitsverhältnis zu der GRÜNEN JUGEND Sachsen-Anhalt hat</ins>. Außerdem sollten <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">LaVo </del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Landesvorstands-</ins>Mitglieder nach Möglichkeit keine Sprecher*innen einer <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Basisgruppe</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Ortsgruppe</ins> sein.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(8) Der Landesvorstand tagt mitgliederöffentlich. Bei Personalfragen und Angelegenheiten, die Persönlichkeitsrechte betreffen, kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(7)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(9)</ins> Alle Mitglieder des LaVos sind zeichnungsberechtigt. Der Landesvorstand ist berechtigt die/dem Landesgeschäftsführer*in mit einer von ihm beschränkten </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 138 bis 142:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(10) Eine Aufwandsentschädigung für Landesvorstandsmitglieder kann in der Finanzordnung geregelt werden.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(8)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(11)</ins> Der LaVo hat zum Ende seiner Amtszeit der LMV einen Rechenschaftsbericht vorzulegen. Die Arbeit der Geschäftsstelle ist Teil des Rechenschaftsberichtes.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(9</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(12</ins>.1) Sollte der*die Schatzmeister*in nicht am Bundesfinanzausschuss teilnehmen können, so ist der*die Politische Geschäftsführer*in als seine*ihre Vertretung </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 144 bis 145:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(9</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(12</ins>.2) Falls der*die politische Geschäftsführer*in ebenfalls nicht am Bundesfinanzausschuss teilnehmen kann, ist ein anderes Landesvorstandsmitglied, </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 148 bis 149:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(10)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(13)</ins> Der*die Schatzmeister*in trägt die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Kassenführung und die finanzielle Abrechnung. Er*Sie muss Ausgaben, die sich </p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 152:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(11)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(14)</ins> Die Arbeitsweise des LaVos regelt eine Geschäftsordnung.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 20 Oct 2021 23:02:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S5 zu Satzung: Aktuelle Satzung GRÜNE JUGEND Sachsen-Anhalt</title>
                        <link>https://NovemberLMV.antragsgruen.de/NovemberLMV/vorlage-aktuelle-satzung-grune-jugend-sachsen-anhalt-25226/50797</link>
                        <author>Landesvorstand (dort beschlossen am: 23.10.2021)</author>
                        <guid>https://NovemberLMV.antragsgruen.de/NovemberLMV/vorlage-aktuelle-satzung-grune-jugend-sachsen-anhalt-25226/50797</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_16299_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 58 bis 67:</h4><div><p>(1) Die Landesmitgliederversammlung (LMV) ist oberstes <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Beschlussorgan</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">beschlussfassende Organ</ins> der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">GJ LSA</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">GRÜNEN JUGEND Sachsen-Anhalt</ins>. Alle Mitglieder der GJ LSA haben das Recht an der LMV stimmberechtigt teilzunehmen.</p><p>(2) Die LMV tritt mindestens zweimal jährlich zusammen. Sie wird vom Landesvorstand mit einer Einladungsfrist von mindestens <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">3 Wochen (in dringenden Fällen kann diese Frist auf zwei</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">vier</ins> Wochen <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">verkürzt werden) </del>unter Angabe der <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">vorläufigen </ins>Tagesordnung und der vorliegenden Anträge einberufen. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Bereits vier</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">In dringenden Fällen kann diese Frist auf zwei</ins> Wochen <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">vor der LMV wird der Termin bekannt gegeben</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">verkürzt werden</ins>.<ins class="space" aria-label="Einfügen: „Zeilenumbruch”">[Zeilenumbruch]</ins><ins><br></ins>Die Bekanntgabe und Einladung erfolgt in der Regel per E-Mail. Ebenso kann die LMV von mindestens 20% der Mitglieder oder der Hälfte aller <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Gebietsverbände</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Ortsgruppen</ins> beantragt werden.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 82 bis 84:</h4><div><ul><li value="1">Person aus der Basis gewählt werden kann, kann der Landesvorstand zwei Mitglieder des Landesvorstands bestimmen.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">wählt drei Mitglieder für den Ring politischer Jugend Sachsen-Anhalt</del></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>wählt drei Mitglieder für den Ring politischer Jugend Sachsen-Anhalt</li></ul></div><h4 class="lineSummary">Nach Zeile 90 einfügen:</h4><div><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>erkennt Landesarbeitskreise an.</li></ul></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 92 bis 96:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(5) Mitglieder des Landesvorstands, Delegierte für Gremien der GRÜNEN JUGEND und Delegierte für Gremien der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden einzeln und geheim in einem separaten Raum oder einer Wahlkabine gewählt.</p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>beschließt ein Grundsatzprogramm mit Zweidrittelmehrheit.</li></ul><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(6)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(5)</ins> Mitglieder des Landesvorstands, Delegierte für Gremien der GRÜNEN JUGEND und Delegierte für Gremien der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind für maximal 15 </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 98 bis 99:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(7)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(6)</ins> Die LMV ist beschlussfähig, wenn zu ihr ordnungsgemäß eingeladen wurden ist. Das Quorum für Wahlen und Abstimmungenrichtet sichnach der maximalen Anzahl an </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 101 bis 106:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(7) Antragsberechtigt sind der Landesvorstand, die Ortsgruppen, Landesarbeitskreise oder einzelne Mitglieder.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(8) Antragsberechtigt sind der Landesvorstand, die Basisgruppen oder einzelne Mitglieder. Satzungsänderungsanträge müssen spätestens drei Wochen vor der LMV beim Landesvorstand eingereicht werden. Anträge müssen bis 48 Stunden vor Beginn der Versammlung eingereicht werden. Dringliche Anträge können von der Versammlung mit einfacher Mehrheit zugelassen werden.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(8)Anträge, die auf der Landesmitgliederversammlung behandelt werden sollen, müssen eine Woche vor der Landesmitgliederversammlung eingereicht werden. Die vorliegenden Anträge werden zeitnah für die Mitglieder einsehbar gemacht.<br>Satzungsänderungsanträge müssen spätestens zwei Wochen vor der Landesmitgliederversammlung eingereicht werden. Änderungsanträge können bis zu Beginn der Landesmitgliederversammlung eingereicht werden.<br>Anträge und Satzungsänderungsanträge, die die Frist verfehlen, können als Dringlichkeitsantrag mit einfacher Mehrheit der Landesmitgliederversammlung zugelassen werden. Sie müssen jedoch spätestens mit Beginn der Versammlung vorliegen.</ins></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 20 Oct 2021 22:52:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S4 zu Satzung: Aktuelle Satzung GRÜNE JUGEND Sachsen-Anhalt</title>
                        <link>https://NovemberLMV.antragsgruen.de/NovemberLMV/vorlage-aktuelle-satzung-grune-jugend-sachsen-anhalt-25226/50796</link>
                        <author>Landesvorstand (dort beschlossen am: 23.10.2021)</author>
                        <guid>https://NovemberLMV.antragsgruen.de/NovemberLMV/vorlage-aktuelle-satzung-grune-jugend-sachsen-anhalt-25226/50796</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_16299_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 50 bis 54:</h4><div><p>(1) <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Kern der Arbeit der GRÜNEN</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die GRÜNE</ins> JUGEND Sachsen-Anhalt <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">sind Basisgruppen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">gliedert sich in Ortsgruppen</ins>, die aus mindestens drei Mitgliedern der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">GJ LSA</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">GRÜNEN JUGEND SACHSEN-ANHALT</ins> bestehen. Sie bestimmen weisungsgebunden über ihre Angelegenheiten und Strukturen<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> und sind Kern unserer politischen Arbeit</ins>.</p><p>(2) Der Landesverband hat folgende Organe: - Landesmitgliederversammlung - Landesvorstand<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> - Landesarbeitskreise</ins></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 20 Oct 2021 22:44:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S3 zu Satzung: Aktuelle Satzung GRÜNE JUGEND Sachsen-Anhalt</title>
                        <link>https://NovemberLMV.antragsgruen.de/NovemberLMV/vorlage-aktuelle-satzung-grune-jugend-sachsen-anhalt-25226/50795</link>
                        <author>Landesvorstand (dort beschlossen am: 23.10.2021)</author>
                        <guid>https://NovemberLMV.antragsgruen.de/NovemberLMV/vorlage-aktuelle-satzung-grune-jugend-sachsen-anhalt-25226/50795</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_16299_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 21 bis 24:</h4><div><p>(2) <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Der Verband ist für alle Menschen offen. </del>Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen politischen Organisation ist zulässig, sofern es sich nicht um eine zu BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konkurrierende Partei <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">oder deren Jugendorganisationen oder parteinahe Jugendorganisationen </ins>handelt<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">. Die Mitgliedschaft im Bundesverband GRÜNE JUGEND und in einer faschistischen Organisation schließen einander aus</ins>. Die Mitgliedschaft in einer Partei oder einer parteipolitisch gebundenen Organisation ist bei </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 28 bis 29 einfügen:</h4><div><p>insofern das vom Bundesverband vorgeschriebene Höchstalter nicht überschritten wird<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> sowie - falls vorhanden - Mitglied einer Ortsgruppe</ins>.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"></ins></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 40 bis 44:</h4><div><p>(6) Der Austritt ist gegenüber dem Landesverband oder der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Basisgruppe</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Ortsgruppe</ins> schriftlich zu erklären.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(7) Ein Ausschluss kann bei Verstößen gegen die Satzung oder anderem verbandsschädigendem Verhalten erfolgen und muss durch eine 2/3 Mehrheit</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(7) Gegen ein Mitglied, das vorsätzlich gegen die Satzung oder die Grundsätze der GRÜNEN JUGEND oder GRÜNEN JUGEND Sachsen-Anhalt verstößt und dem Verband damit Schaden zufügt, kann jedes Mitglied der GRÜNEN JUGEND Sachsen-Anhalt den Ausschluss beantragen. Eine Berufung bis zum Bundesschiedsgericht ist möglich. Ein Ausschluss muss durch eine Zweidrittelmehrheit</ins> auf der Landesmitgliederversammlung beschlossen werden.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 47 bis 48 einfügen:</h4><div><p>Bei Mitgliedern, die gleichzeitig Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind, ist der Mitgliedsbeitrag der GRUNDEN JUGEND im Beitrag an die Partei enthalten.<ins class="space" aria-label="Einfügen: „Zeilenumbruch”">[Zeilenumbruch]</ins><ins><br></ins></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(9) eine altersunabhängige Fördermitgliedschaft ist möglich, näheres regelt die Finanzordnung. Fördermitglieder haben weder aktives noch passives Wahlrecht.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 20 Oct 2021 22:14:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S2 zu Satzung: Aktuelle Satzung GRÜNE JUGEND Sachsen-Anhalt</title>
                        <link>https://NovemberLMV.antragsgruen.de/NovemberLMV/vorlage-aktuelle-satzung-grune-jugend-sachsen-anhalt-25226/50794</link>
                        <author>Landesvorstand (dort beschlossen am: 23.10.2021)</author>
                        <guid>https://NovemberLMV.antragsgruen.de/NovemberLMV/vorlage-aktuelle-satzung-grune-jugend-sachsen-anhalt-25226/50794</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_16299_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 9 bis 11:</h4><div><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">die Interessen der Jugend gegenüber der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu vertreten - die politischen Vorstellungen der Mitglieder umzusetzen und die Basisverbände in ihrer Arbeit zu unterstützen</li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>innerhalb der jungen Generationen und der Gesellschaft für ihre Ziele zu wirken und die Vorstellungen ihrer Mitglieder, ihrem Selbstverständnis und der Beschlüsse entsprechend zu artikulieren und zu vertreten</li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>die Interessen der Jugend gegenüber der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu vertreten</li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>die Ortsgruppen in ihrer Arbeit zu unterstützen</li></ul></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 13 bis 16:</h4><div><ul><li value="1">Kontakt zu anderen Jugendorganisationen <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">und Jugendinitativen </ins>auf verschiedenen Ebenen zu knüpfen und eine Zusammenarbeit anzustreben</li></ul><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">Kontakte mit außer-parteilichen und spontanen Jugendinitiativen anzustreben.</li></ul></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 20 Oct 2021 22:07:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S1 zu Satzung: Aktuelle Satzung GRÜNE JUGEND Sachsen-Anhalt</title>
                        <link>https://NovemberLMV.antragsgruen.de/NovemberLMV/vorlage-aktuelle-satzung-grune-jugend-sachsen-anhalt-25226/50793</link>
                        <author>Landesvorstand (dort beschlossen am: 23.10.2021)</author>
                        <guid>https://NovemberLMV.antragsgruen.de/NovemberLMV/vorlage-aktuelle-satzung-grune-jugend-sachsen-anhalt-25226/50793</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_16299_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 2 bis 6:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(2) Die „GRÜNE JUGEND Sachsen-Anhalt“ ist ein anerkannter Landesverband der „GRÜNEN JUGEND“.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(2) Die „GRÜNE JUGEND Sachsen-Anhalt“ ist der Landesverband der „GRÜNEN JUGEND Bundesverband“ und die Jugendorganisation von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen- Anhalt.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(3) Die &quot;GRÜNE JUGEND Sachsen-Anhalt&quot; ist der angegliederte Jugendverband von &quot;BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt&quot;, jedoch politisch selbständig.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(3)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(4)</ins> Der Sitz des Landesverbandes ist der Sitz der Geschäftsstelle in Magdeburg<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">. Sein Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf das Bundesland Sachsen-Anhalt</ins>.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 20 Oct 2021 22:02:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Satzung: Aktuelle Satzung GRÜNE JUGEND Sachsen-Anhalt</title>
                        <link>https://NovemberLMV.antragsgruen.de/NovemberLMV/vorlage-aktuelle-satzung-grune-jugend-sachsen-anhalt-25226</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 20.10.2021)</author>
                        <guid>https://NovemberLMV.antragsgruen.de/NovemberLMV/vorlage-aktuelle-satzung-grune-jugend-sachsen-anhalt-25226</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 1 Name und Sitz</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Organisation trägt den Namen „GRÜNE JUGEND Sachsen-Anhalt“ (GJ LSA)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die „GRÜNE JUGEND Sachsen-Anhalt“ ist der Landesverband der „GRÜNEN JUGEND Bundesverband“ und die Jugendorganisation von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen- Anhalt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Sitz des Landesverbandes ist der Sitz der Geschäftsstelle in Magdeburg.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 2 Aufgaben</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die GJ LSA stellt sich folgende Aufgaben:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Interessen der Jugend gegenüber der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu vertreten - die politischen Vorstellungen der Mitglieder umzusetzen und die Basisverbände in ihrer Arbeit zu unterstützen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>politische Schulungs- und Bildungs- und Informationsarbeit zu leisten</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Kontakt zu anderen Jugendorganisationen auf verschiedenen Ebenen zu knüpfen und eine Zusammenarbeit anzustreben</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Kontakte mit außer-parteilichen und spontanen Jugendinitiativen anzustreben.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 Mitgliedschaft</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Mitglied der GJ LSA kann jede natürliche Person werden, die das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat und sich zu den Grundsätzen und Zielen der GRÜNEN JUGEND bekennt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Verband ist für alle Menschen offen. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen politischen Organisation ist zulässig, sofern es sich nicht um eine zu BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konkurrierende Partei handelt. Die Mitgliedschaft in einer Partei oder einer parteipolitisch gebundenen Organisation ist bei Eintritt in die GRÜNE JUGEND Sachsen-Anhalt anzugeben oder beim Eintritt in eine Partei oder parteipolitisch gebundenen Organisation nachzumelden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Jedes Mitglied ist der GJ LSA ist zugleich Mitglied des Bundesverbandes, insofern das vom Bundesverband vorgeschriebene Höchstalter nicht überschritten wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung gegenüber dem Bundesverband, dem Landesverband oder bei den Basisgruppen beantragt. Über die Aufnahme entscheidet der jeweilige Vorstand. Gegen die Zurückweisung eines Aufnahmeantrages kann die Bewerber*in auf der Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlung Einspruch einlegen, die mit einfacher Mehrheit entscheidet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Die Mitgliedschaft endet:<br>
- mit der Vollendung des 30. Lebensjahres<br>
- durch Austritt - durch Ausschluss<br>
- durch den Tod</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Der Austritt ist gegenüber dem Landesverband oder der Basisgruppe schriftlich zu erklären.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Ein Ausschluss kann bei Verstößen gegen die Satzung oder anderem verbandsschädigendem Verhalten erfolgen und muss durch eine 2/3 Mehrheit auf der Landesmitgliederversammlung beschlossen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Die Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Sachsen-Anhalt zahlen einen Mindestbeitrag. Näheres regelt die Bundessatzung und die Bundesfinanzordnung der GRÜNEN JUGEND. Bei Mitgliedern, die gleichzeitig Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind, ist der Mitgliedsbeitrag der GRUNDEN JUGEND im Beitrag an die Partei enthalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 4 Gliederung und Aufbau</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Kern der Arbeit der GRÜNEN JUGEND Sachsen-Anhalt sind Basisgruppen, die aus mindestens drei Mitgliedern der GJ LSA bestehen. Sie bestimmen weisungsgebunden über ihre Angelegenheiten und Strukturen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Landesverband hat folgende Organe: - Landesmitgliederversammlung - Landesvorstand</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Alle Organe tagen öffentlich, allerdings kann die Öffentlichkeit mit einfacher Mehrheit ausgeschlossen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 5 Landesmitgliederversammlung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Landesmitgliederversammlung (LMV) ist oberstes Beschlussorgan der GJ LSA. Alle Mitglieder der GJ LSA haben das Recht an der LMV stimmberechtigt teilzunehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die LMV tritt mindestens zweimal jährlich zusammen. Sie wird vom Landesvorstand mit einer Einladungsfrist von mindestens 3 Wochen (in dringenden Fällen kann diese Frist auf zwei Wochen verkürzt werden) unter Angabe der Tagesordnung und der vorliegenden Anträge einberufen. Bereits vier Wochen vor der LMV wird der Termin bekannt gegeben. Die Bekanntgabe und Einladung erfolgt in der Regel per E-Mail. Ebenso kann die LMV von mindestens 20% der Mitglieder oder der Hälfte aller Gebietsverbände beantragt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Zu Beginn der LMV wird ein Präsidium zur Leitung der LMV gewählt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Landesmitgliederversammlung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>bestimmt die Grundlinien für die politische und organisatorische Arbeit des Landesverbandes</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>legt den Haushalt fest</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>beschließt über das Programm</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>beschließt über eingebracht Anträge</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>wählt und entlastet den Landesvorstand und nimmt seine Berichte entgegen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>wählt die Delegierten für die Vertretung der GRÜNEN JUGEND Sachsen-Anhalt in den Gremien von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen-Anhalt auf ein Jahr. Es können so viele Ersatzdelegierte gewählt werden, wie Delegierte für die Vertretung in den Gremien zu wählen sind.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>wählt die Delegierten für den Grüne Jugend Länderrat des Bundesverbandes</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>wählt eine*n Beauftragte*n für die Arbeitsgruppe Mitte-Ost. Wenn keine Person aus der Basis gewählt werden kann, kann der Landesvorstand zwei Mitglieder des Landesvorstands bestimmen.wählt drei Mitglieder für den Ring politischer Jugend Sachsen-Anhalt</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Vergibt Voten für Kandidat*innen der GRÜNEN JUGEND Sachsen-Anhalt</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>wählt eine*n Basisdelegierte*n für den Bundesfinanzausschuss, die Delegierung erfolgt zusätzlich zur*zum Landesschatzmeister*in, diese*r ist durch ihr*sein Amt gesetzt. Die Quotierung ist dabei zwingend zu beachten, da sonst ein Stimmrecht nicht wahrgenommen werden kann.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>erkennt neue Basisgruppen an</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>beschließt und ändert die Satzung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Mitglieder des Landesvorstands, Delegierte für Gremien der GRÜNEN JUGEND und Delegierte für Gremien der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden einzeln und geheim in einem separaten Raum oder einer Wahlkabine gewählt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Mitglieder des Landesvorstands, Delegierte für Gremien der GRÜNEN JUGEND und Delegierte für Gremien der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind für maximal 15 Monate gewählt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Die LMV ist beschlussfähig, wenn zu ihr ordnungsgemäß eingeladen wurden ist. Das Quorum für Wahlen und Abstimmungenrichtet sichnach der maximalen Anzahl an Mitgliedern, die bis vor der Wahl oder Abstimmung gleichzeitig auf der Landesmitgliederversammlung anwesend waren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Antragsberechtigt sind der Landesvorstand, die Basisgruppen oder einzelne Mitglieder. Satzungsänderungsanträge müssen spätestens drei Wochen vor der LMV beim Landesvorstand eingereicht werden. Anträge müssen bis 48 Stunden vor Beginn der Versammlung eingereicht werden. Dringliche Anträge können von der Versammlung mit einfacher Mehrheit zugelassen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 6 Landesvorstand</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Landesvorstand (LaVo) agiert im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Landesmitgliederversammlung. Er setzt sich aus sechs gleichberechtigten Mitgliedern zusammen: zwei Sprecher*innen, ein*e Schatzmeister*in, ein*e politischer Geschäftsführer*in und zwei Beisitzer*innen. Diese müssen ihren Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der LaVo nimmt folgende Aufgaben war:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Vertretung des Landesverbandes nach außen und zur Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>ist berechtigt eine*n Landesgeschäftsführer*in einzustellen (Die/der Landesgeschäftsführer*in nimmt mit Rederecht an den Landesvorstandssitzungen teil)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Organisation der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Innerverbandlicher Kontakt und Betreuung der Mitglieder und Basisgruppen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>bestimmt ein Mitglied des Landesvorstands für die Arbeitsgruppe Mitte-Ost. Sollte keine Person aus der Basis für die Arbeitsgruppe Mitte-Ost gewählt werden können, können zwei Mitglieder des Landesvorstands bestimmt werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Mitglieder des Landesverbandes werden in geheimer Wahl von der letzten Landesmitgliederversammlung des Jahres für ein Jahr gewählt. Eine Abwahl ist mit absoluter Mehrheit in Verbindung mit einer Neuwahl jederzeit möglich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Scheidet ein Mitglied des LaVos vor Ablauf der Amtszeit aus, muss auf der nächsten LMV eine Nachwahl stattfinden. Die Amtszeit des nachgewählten Mitglieds endet mit der des übrigen Vorstands.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Sollte der Vorstand nicht voll besetzt sein, muss bei jeder LMV nachgewählt werden, sofern Bewerbungen vorliegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Mitglied des LaVos kann nicht werden, wer im geschäftsführenden Bundesvorstand der GRÜNEN JUGEND, Mitglied des Bundes- oder Landesvorstandes der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist. Außerdem sollten LaVo Mitglieder nach Möglichkeit keine Sprecher*innen einer Basisgruppe sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Alle Mitglieder des LaVos sind zeichnungsberechtigt. Der Landesvorstand ist berechtigt die/dem Landesgeschäftsführer*in mit einer von ihm beschränkten Zeichnungsvollmacht auszustatten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Der LaVo hat zum Ende seiner Amtszeit der LMV einen Rechenschaftsbericht vorzulegen. Die Arbeit der Geschäftsstelle ist Teil des Rechenschaftsberichtes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(9.1) Sollte der*die Schatzmeister*in nicht am Bundesfinanzausschuss teilnehmen können, so ist der*die Politische Geschäftsführer*in als seine*ihre Vertretung berechtigt am Bundesfinanzausschuss teilzunehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(9.2) Falls der*die politische Geschäftsführer*in ebenfalls nicht am Bundesfinanzausschuss teilnehmen kann, ist ein anderes Landesvorstandsmitglied, mit einem Votum des Landesvorstands berechtigt, den Landesverband auf dem Bundesfinanzausschuss zu vertreten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(10) Der*die Schatzmeister*in trägt die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Kassenführung und die finanzielle Abrechnung. Er*Sie muss Ausgaben, die sich über 100 Euro belaufen mit dem gesamten LaVo abstimmen. Dieser hat ein Vetorecht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(11) Die Arbeitsweise des LaVos regelt eine Geschäftsordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Finanzen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die GRÜNE JUGEND Sachsen-Anhalt gibt sich ein Finanzordnung. Diese wird von der LMV mit einfacher Mehrheit beschlossen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 8 Basisgruppen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Um als Gliederung der GJ LSA anerkannt zu werden, muss eine Basisgruppe nach Vorstellung der durchgeführten und geplanten Aktivitäten auf einer Landesmitgliederversammlung mit einer zweidrittel Mehrheit anerkannt werden. Die Anerkennung kann mit derselben Mehrheit von einer LMV aufgehoben werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Basisgruppen heißen GRÜNE JUGEND mit dem Zusatz des Gebiets. Sie sind berechtigt sich eine eigene Satzung zu geben, die den Regelungen des Bundes- und Landesverbandes nicht widersprechen dürfen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Weiterhin müssen Basisgruppen mindestens zwei Sprecher*innen wählen. Ob und wie viele Beisitzer*innen gewählt werden, entscheidet jede Basisgruppe selbst.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Basisgruppen müssen die Kontaktdaten ihrer gewählten Vertreter*innen umgehend dem Landesvorstand oder der Landesgeschäftsstelle mitteilen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 9 Allgemeine Bestimmungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Personenwahlen sind geheim durchzuführen. Gewählt ist der/die, der/die im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Wird diese im ersten Wahlgang nicht erreicht, so reicht in dem darauffolgenden Wahlgang die einfache Mehrheit. Bei Delegiertenwahlen für z.B. LDR, LPT und BuFiAu ist bereits im ersten Wahlgang eine einfache Mehrheit ausreichend. Unterlegene Mitbewerber*innen mit mindestens einer gültigen Stimme sind als Ersatzdelegierte gewählt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Abstimmungen erfolgen per Handzeichen. Auf Antrag eines Mitgliedes erfolgt geheime Abstimmung. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Satzung kann von der LMV mit einer zweidrittel Mehrheit beschlossen, geändert oder aufgehoben werden, wenn diese auf der Einladung zur LMV angekündigt wurde.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Über die Sitzung des Landesvorstandes und die Landesmitgliederversammlungen ist ein Protokoll anzufertigen. Beschlüsse, Protokolle und die geänderten Satzung und Ordnungen des Landesverbandes sind binnen vier Wochen Mitgliedern öffentlich bekannt zu machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 10 FLINTA*-Quote</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Alle Gremien und Delegationen der GJ LSA müssen mindestens zur Hälfte aus FLINTA*- Personen bestehen (steht für Frauen, lesbische, inter, nicht-binäre, trans* und agender Personen). Findet sich keine FLINTA*-Person für einen FLINTA*-Platz, so wird ein FLINTA*- Forum abgehalten. Dabei beraten sich die stimmberechtigten FLINTA*-Personen des jeweiligen Gremiums. Das FIT*-Statut des Bundesverbandes findet Anwendung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 11 Auflösung </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Auflösung der GJ LSA kann mit einer dreiviertel Mehrheit auf einer LMV beschlossen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Das Restvermögen fällt der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu mit der Aufgabe es im Land Sachsen-Anhalt für jugendpolitische Zwecke zu verwenden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 12 Übergangsbestimmungen und Schlussbestimmung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Bis zur Einführung einer Landesschiedsordnung und einem Landesschiedsgericht ist das Bundesschiedsgericht Eingangsinstanz.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Satzung trat am Tage ihrer Beschlussfassung auf der LMV am 25.03.2017 in Magdeburg in Kraft. (Zuletzt geändert auf der LMV am 21.08.2021)</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dies ist die aktuelle Satzung der GRÜNEN JUGEND Sachsen-Anhalt. Diese müssen wir NICHT beschließen. Sie dient nur als Grundlage für die Änderungsanträge. Bitte beachtet diese und stellt dort eventuelle Änderungsanträge.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 20 Oct 2021 18:58:15 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>