Veranstaltung: | 3. Landesmitgliederversammlung am 13. und 14.11. |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Finanzen |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 23.10.2021) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 08.11.2021, 23:20 |
F2: Anpassung Finanz- und Erstattungsordnung
Antragstext
Neufassung §5 Abs. 5: „Es ist grundsätzlich die jeweils günstigste Verbindung zu
dem Veranstaltungsort zu wählen. Gruppenfahrten und die Nutzung einer BahnCard
sind ausdrücklich erwünscht. Bei mehreren Mitfahrer*innen auf einem Ticket sind
diese anzugeben. Es werden die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten zwischen
Abfahrts- und Zielort bis zu maximal des 2. Klasse-Flexpreises einschließlich
der Zuschläge für ICE und IC/EC erstattet. Platzreservierungen und
Liegewagengebühren werden erstattet, Nachlöse- und Umtauschgebühren nicht.
Fahrten, die nicht am Wohnort beginnen oder enden, sind entsprechend zu
begründen.
Neufassung §5 Abs. 7: Flugkosten können nur in Ausnahmefällen und nur bei
Auslandsreisen, bei denen eine Reise mit dem Bus oder der Bahn mehr als 16
Stunden dauern würde, erstattet werden. Ob eine Flugreise tatsächlich erstattet
wird, entscheidet der Bundesvorstand in Einzelfallprüfung. Unerheblich für die
Entscheidung sind eventuell niedrigere Kosten der Flugreise.
Anapassung §5 Abs. 8: „0,30€“ statt „0,10 Euro“ sowie Ergänzung: „Die Route ist
per Routenplan nachzuweisen.“
Anpassung § Abs. 11: „drei Monate“ statt „sechs Wochen (Poststempel)“ sowie
Ergänzung: „und bis spätestens 15.2. des Folgejahres“
In §5 neuer Abs. 12: „(12) Gender Budgeting:Bei Veranstaltungen, die
Kostenerstattungen aus den Aktionskosten des Haushaltsplans bekommen, ist zu
dokumentieren, wie viele Teilnehmende anwesend waren, wie viel davon sich als
FLINTA* identifizieren sowie wie hoch das Honorar für Referierende ist und ob
diese sich als FLINTA* identifizieren.“ Folgende Absätze werden entsprechend
umnummeriert.
Neu §7: „§7 Aufwandsentschädigung Landesvorstand: Mitglieder des Landesvorstands
erhalten aktuell keine Aufwandsentschädigung.“ Folgende Abschnitte werden
entsprechend umnummeriert.
Begründung
Die Finanz- und Erstattungsordnung des Landesverbands Sachsen-Anhalt wird in den oben genannten Punkten der Finanzordnung des Bundesverbandes angepasst. Davon abweichend erfolgt weiterhin eine Erstattung des vollen 2. Klasse-Flexpreises bei Bahnreisen, damit Mitgliedern sowie insbesondere Delegierten und Landesvorstandsmitgliedern durch die Ausführung ihrer Aufgaben keine Mehrkosten entstehen.
Das Gender Budgeting hat zum Ziel, die Finanzen der Grünen Jugend gender-gerecht aufzuteilen und konkret die Stellung von FLINTA*-Personen zu stärken. Dazu werden o. g. Daten bei Veranstaltungen erfasst und ausgewertet. Das Ziel ist, dass die Ausgaben für FLINTA*-Personen bei ca. 50% liegen.
Ein Änderungsantrag für die Satzung besagt, dass grundsätzlich eine Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Landesvorstands möglich ist. Konkret aktuell sind diese jedoch nicht sinnvoll.
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